Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge über Leistungen des Einzelunternehmens „Wirtschaftsdiplomatie Monika Pepic e.U.“, FN 420433i, Philipp-Harpffstraße 11, 5020 Salzburg, (nachfolgend als „Auftragnehmer“ bezeichnet) und gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung als ausschließliche Vertragsgrundlage für sämtliche Geschäftsabschlüsse zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden, unabhängig davon, ob der Auftrag mündlich oder schriftlich erteilt wird. Mit diesen AGB werden die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden abschließend geregelt.
1.2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind für den Auftragnehmer stets unbeachtlich und unverbindlich, selbst wenn diesen vonseiten des Auftragnehmers nicht ausdrücklich widersprochen oder von dem Auftragnehmer die Auftragsdurchführung ohne Erheben eines Widerspruchs gegen entgegenstehende Bedingungen durchgeführt wurde.
1.3. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Sämtliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen usw. sind schriftlich festzuhalten bzw. von dem Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen.
1.4. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsabschlüsse zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden, ohne dass deren Geltung in jedem Einzelfall erneut ausdrücklich vereinbart werden müsste.

2. Vertragsabschluss, Urheberrecht und Preise

2.1. Anfragen des Kunden werden vom Auftragnehmer in jeder Form (telefonisch, schriftlich, per E-Mail, etc.) entgegengenommen. Den Auftragnehmer trifft aus der Übermittlung einer Anfrage des Kunden keine Handlungspflicht, insbesondere keine Pflicht zur Angebotslegung.
2.2. Sämtliche Angebote samt den etwaigen dazugehörigen Beilagen sind freibleibend, sofern nicht aus dem Angebot Gegenteiliges hervorgeht. Mündliche Erklärungen (etwa Zusagen) und Vereinbarungen bedürfen für ihre Rechtsverbindlichkeit der schriftlichen, firmenmäßig unterzeichneten Bestätigung des Auftragnehmers.
2.3. Sofern ausnahmsweise kein Angebot des Auftragnehmers zu Grunde liegt oder das Angebot vom Kunden nicht vorab ausdrücklich angenommen wurde, kommt der Vertrag spätestens mit tatsächlicher Durchführung der Leistung zu Stande.
2.4. Die allenfalls dem Angebot beigefügten Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Konzepte, Präsentationen, etc. sind als bloße Orientierungshilfen zur Veranschaulichung der geplanten Umsetzung bzw. der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen gedacht und sind dementsprechend nicht Teil des Angebotes.
2.5. Sämtliche Angebote, (Kosten-)Berechnungen, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Konzepte, Präsentationen und sonstige Unterlagen, die allenfalls dem Angebot beigefügt sind, sowie besonders auch das offengelegte Know-how des Auftragnehmers stehen im Eigentum des Auftragnehmers und bleiben uneingeschränkt urheberrechtlich geschützt. Dem Auftragnehmer stehen auch nach Überlassung an den Kunden sämtliche Verwertungsrechte ausschließlich zu. Sämtliche Immaterialgüterrechte, insbesondere sämtliche Schutz- und Verwertungsrechte, verbleiben bei dem Auftragnehmer. Alle Rechte an diesen Unterlagen bleiben sohin ausdrücklich vorbehalten. Alle Angebote des Auftragnehmers sind geheim zu halten.
2.6. Alle Preise oder Stundensätze sind in Euro und – soweit es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt – exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer angeführt. Abweichendes ist ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Generell basieren sämtliche Preise auf der Grundlage, dass die vertraglich vereinbarte Leistung unverzüglich und ohne Unterbrechung durch den Auftragnehmer erbracht werden kann.
2.7. Skontosätze, Skontofristen sowie die Gewährung allfälliger Rabatte bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftragnehmer.
2.8. Sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde, werden für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen folgende Gebühren zusätzlich berechnet:
• Zuschlag für Samstag-Termine: 50% des vereinbarten Stundensatzes
• Fahrtkosten: € 0,55 je gefahrenem Kilometer
• Übernachtung des Auftragnehmers: Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand (zumindest in einem 4-Sterne-Hotel oder einer Unterkunft der gehobenen Kategorie)
2.9. Allfällige Änderungswünsche nach Annahme des Angebotes durch den Kunden sind gesondert zu erörtern und kann der Auftragnehmer entscheiden und schriftlich dem Kunden mitteilen, ob und unter welchen Voraussetzungen, insbesondere zu welchem gesonderten Entgelt, diesen nachgekommen werden kann. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, diese Entscheidung so rasch als möglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen zu treffen. Kann über die Änderungswünsche bzw. die Voraussetzungen, insbesondere das gesonderte Entgelt, keine Einigung erzielt werden, bleibt die bestehende vertragliche Vereinbarung unverändert aufrecht.

3. Obliegenheiten des Kunden

3.1. Der Kunde hat sämtliche für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen und Unterlagen unverzüglich dem Auftragnehmer bereitzustellen. Dem Kunden ist bekannt, dass andernfalls der Auftragnehmer seine Leistung nicht (fristgerecht) erbringen kann.
3.2. Soweit die Leistungen des Auftragnehmers über Fernkommunikationsmittel (Telefon, Internet, Videokonferenz, etc.) zu erbringen sind, hat der Kunde auf eigene Kosten sicherzustellen, dass er über die hiefür notwendige technische Infrastruktur in ausreichender Qualität (insbesondere ausreichende Internetbandbreite) verfügt.
3.3. Der Kunde ist in Kenntnis, dass die Leistungen des Auftragnehmers, insofern es sich hierbei um Coaching und/oder Mediation handelt, keine Form einer Therapie darstellen, weshalb eine gewöhnliche psychische Belastbarkeit vorausgesetzt wird. Der Kunde übernimmt innerhalb und außerhalb der jeweiligen Sitzungen die Verantwortung für sich und seine Handlungen.
3.4. Sofern der Auftragnehmer seine Leistungen im Rahmen von Seminaren, Workshops, etc. zu erbringen hat, ist stets der Kunde als Veranstalter anzusehen. Der Kunde hat sich aus diesem Grund selbständig und auf seine Kosten um einen ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere mit Wirksamkeit gegenüber den Teilnehmern derartiger Veranstaltungen, zu kümmern und diesen sicherzustellen.

4. Erfüllungsort, Vertragsgegenstand, Annahme- und Schuldnerverzug

4.1. Erfüllungsort der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist A-5020 Salzburg, Österreich. Eine allenfalls für die Inanspruchnahme der Leistungen des Auftragnehmers notwendige Unterkunft ist vom Kunden selbst auf eigene Kosten zu buchen.
4.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu sorgfältigem Bemühen, sohin dazu, alle Leistungen nach bestem Wissen und Können durchzuführen. Der Auftragnehmer schuldet allerdings jedenfalls keinen Erfolg, welcher Art auch immer.
4.3. Leistungsfristen sind, vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung, stets als Richtwerte anzusehen.
4.4. Verzögert sich die terminlich vereinbarte Leistung des Auftragnehmers aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind bzw. aus seiner Sphäre stammen, so hat der Auftragnehmer das Recht, sämtliche hierdurch entstandenen (Mehr-)Kosten, an den Kunden (weiter) zu verrechnen. Mehrarbeiten des Auftragnehmers sind zu einem angemessenen Entgelt zu erstatten.
4.5. Der Kunde kann wegen Verzögerung oder gänzlichem Unterbleiben der Leistungserbringung, die auf leicht fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter oder beauftragter Dritter zurückzuführen ist, weder Schadenersatz noch Pönalen, Verdienstentgang, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden geltend machen. Ebenso wenig besteht in solchen Fällen ein Rücktritts- oder Stornorecht. Soweit die Verzögerung auf unvorhersehbare Ereignisse, etwa Streik, hoheitliche Maßnahmen, Seuchen oder Pandemien, Unruhen, Brandkatastrophen, Hochwasser, Erdbeben, Verkehrsstörungen oder sonstige nicht dem Auftragnehmer zuordenbare Umstände zurückzuführen ist, befreit dies den Auftragnehmer für die Dauer dieser Ereignisse von der Verpflichtung zur Leistungserbringung, ohne dass hieraus vom Kunden Ansprüche, welcher Art auch immer, gegen den Auftragnehmer abgeleitet werden können.
4.6. Der Auftragnehmer hat das Recht, eine andere dritte Person zur Erbringung der Dienstleistungen heranzuziehen, wenn der Auftragnehmer aus unvorhersehbaren Gründen dazu nicht in der Lage ist.
4.7. Im Rahmen der Vertragserfüllung hat der Auftragnehmer im Übrigen das Recht, Erfüllungsgehilfen zu beauftragen bzw. beizuziehen.

5. Storno

5.1. Sofern zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ein Pauschalpreis vereinbart wurde, hat der Kunde das Recht, zu den nachstehenden Stornobedingungen vom abgeschlossenen Vertrag gegen Bezahlung einer Stornogebühr, deren Höhe zeitlich gestaffelt ist, zurückzutreten. Der Rücktritt (Storno) hat seitens des Kunden durch eine schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer zu erfolgen. Für den Fall des Rücktrittes nach diesem Punkt richtet sich die zu zahlende Stornogebühr nach den bereits zeitlich erbrachten Leistungen nach Vertragsabschluss:
• Rücktritt bis 15 Tage nach Vertragsabschluss – Stornogebühr 50 % des Honorars;
• Rücktritt ab 16 bis 30 Tage nach Vertragsabschluss – Stornogebühr 70 % des Honorars;
• Rücktritt ab 31 Tage bis 45 Tage nach Vertragsabschluss – Stornogebühr 90 % des Honorars;
• Rücktritt ab 46 Tage nach Vertragsabschluss – Stornogebühr 100 % des Honorars.
5.2. Sofern zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden eine Abrechnung nach Stunden (etwa bei Coaching- oder Mediationsleistungen) vereinbart wurde und der Auftragnehmer seine Leistungen an vorab mit dem Kunden gemeinsam festgelegten Terminen zu erbringen hat, gelangen in nachfolgend angeführten Fällen folgende (Storno-)Gebühren zur Verrechnung, deren Höhe vom Kunden als angemessen bestätigt wird:
• Storno eines Termins bis 24 Stunden vor Termin ist kostenlos möglich, im Falle eines späteren Stornos wird der Termin zur Gänze (sohin im gesamten vorgesehenen zeitlichen Ausmaß) verrechnet;
• Bei Nichterscheinen oder verspätetem Erscheinen des Kunden zum Termin wird der Termin zur Gänze (sohin im gesamten vorgesehenen zeitlichen Ausmaß) verrechnet.

6. Schadenersatz

6.1. Sämtliche Informationen und Ratschläge des Auftragnehmers werden vom Auftragnehmer nach bestem Wissen sorgfältig erwogen und geprüft. Ansprüche auf Schadenersatz sind daher grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Das gilt beispielsweise vor allem für direkte Schäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Schadensbehandlungs- und Untersuchungskosten, Abwicklungskosten, Spesen, Ersatzvornahmekosten etc. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind nur Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, wenn der Auftragnehmer eine Pflichtverletzung zu vertreten hat und für sonstige Vermögensschäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Das Vorstehende gilt insbesondere für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Verletzung einer Nebenpflicht oder sonstiger gesetzlicher Ansprüche.
6.2. Sofern eine Haftung nach dem vorgenannten Punkt besteht, ist diese Haftung der Höhe nach pro Auftrag mit der Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers, die derzeit € 2.000.000,00 beträgt, beschränkt.
6.3. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung infolge der von dem Auftragnehmer eingesetzten Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen.

7. Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot

7.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, binnen 5 (fünf) Tagen ab Rechnungsdatum (Fälligkeitstag) ohne Abzug per Überweisung auf das Konto des Auftragnehmers zu bezahlen, wobei der Rechnungsbetrag am Fälligkeitstag vollständig, unwiderruflich und zur freien Verfügung am Konto des Auftragnehmers zur unbeschränkten Verfügung des Auftragnehmers gutgeschrieben sein muss. Vorauskasse bzw. die Leistung von Anzahlungen kann vereinbart werden.
7.2. Für die Anrechnung von Zahlungen auf Zinsen und Kosten gilt die Regelung laut ABGB.
7.3. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, neben den gesetzlichen Verzugszinsen und den notwendigen Kosten einer gerichtlichen Betreibung jedenfalls einen pauschalen Kostenersatz für die Betreibungskosten in Höhe von € 40,00 zu verrechnen. Davon unberührt bleibt die Berechtigung des Auftragnehmers zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens sowie darüber hinausgehender Betreibungskosten und sonstiger notwendiger Kosten für zweckentsprechende außergerichtliche Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen im Sinne des § 1333 Abs 2 ABGB. Der Auftragnehmer kann zudem die weitere Leistungserbringung davon abhängig machen, dass der Rechnungsbetrag gemäß Punkt 7.1. gutgeschrieben ist; insofern kann dieser die Leistungserbringung gegenüber dem säumigen Kunden bis zur Zahlung vollständig verweigern.
7.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen die Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen oder seine Leistung zurückzubehalten, es sei denn dessen Forderungen wurden rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich und vorbehaltlos anerkannt.
7.5. Der Auftragnehmer ist in dem Falle, dass durch die Auskunft einer Bank oder einer Auskunftei begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen, auch wenn diese bereits bei Vertragsabschluss bestanden, berechtigt, die Leistungserbringung zur Gänze so lange zu verweigern, bis der Kunde Zug um Zug leistet oder dem Auftragnehmer Sicherheit(en) in voller Höhe des vereinbarten Entgelts leistet. Ist der Kunde dazu trotz Aufforderung nicht bereit, ist der Auftragnehmer – unbeschadet etwaiger sonstiger Rechte – zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

8. Zustellung von Schriftstücken

Sämtliche Zustellungen von Schriftstücken (beispielsweise Rechnungen) werden seitens des Auftragnehmers an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift vorgenommen und gelten in diesem Fall als zugegangen, es sei denn, der Kunde hat dem Auftragnehmer vorab eine Änderung seiner Anschrift schriftlich (E-Mail ausreichend) bekanntgegeben.

9. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

9.1. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den nach Maßgabe dieser AGB abgeschlossenen Verträgen ergeben, wird als Gerichtsstand ausschließlich das für die Stadt Salzburg sachlich zuständige Gericht vereinbart. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Klage auch bei dem für den Kunden zuständigen Gericht zu erheben. Im Übrigen gilt für Verbraucher § 14 Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
9.2. Diese AGB sowie alle nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.
9.3. Erfüllungsort für sämtliche Verträge ist A-5020 Salzburg.

10. Sonstiges

10.1. Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist ausnahmslos Deutsch.
10.2. Übertragungen von Rechten und/oder Pflichten des Kunden aus dem mit dem Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
10.3. Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam bzw. nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem erklärten Parteienwillen möglichst nahekommt, ersetzt.
10.4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen, Nebenabreden oder Änderungen sind nur dann wirksam, wenn sie in Schriftform erfolgt sind. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.

11. Online-Streitbeilegung gemäß Art 14 Abs 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
aufrufen kann.

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